Begriffserklärungen

Erklärung der wichtigsten Begriffe, Abkürzungen und Bezeichnungen aus dem brandenburgischen Schulalltag.

Einschulung und Grundschulzeit

Der Übergang von der Kita in die erste Klasse der Grundschule wird fachlich als Ü1-Verfahren bezeichnet (Ü1). Die Grundschule umfasst im Land Brandenburg sechs Jahre. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eine grundlegende Bildung vermittelt. Das Ziel: anschließend in einer weiterführenden Schule der Sekundarstufe I lernen.
Grundschule

Übergang in eine weiterführende Schule

Der Übergang von der Grundschule in die 7. Klasse einer weiterführenden Schule wird fachlich als Ü7-Verfahren bezeichnet (Ü7). Für die Aufnahme in eine Oberschule, Gesamtschule oder ein Gymnasium sind – neben dem Wunsch der Eltern – die Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler maßgebend. Das Halbjahreszeugnis der 6. Jahrgangsstufe und ein Grundschulgutachten gehören ebenfalls dazu.
Übergang in die Sekundarstufe I

Übergang in die gymnasiale Oberstufe

Das Ziel: Abitur nach insgesamt 13 Schuljahren an einer Gesamtschule oder einem beruflichen Gymnasium. Schülerinnen und Schüler einer Ober- oder Gesamtschule, die am Ende der 10. Klasse die "Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe" erreicht haben, können anschließend in die Jahrgangsstufe 11 einer Gesamtschule oder eines beruflichen Gymnasiums wechseln. Der Übergang in die Jahrgangsstufe 11 wird fachlich als Ü 11-Verfahren bezeichnet (Ü11).
Gymnasiale Oberstufe

Berufliche Schulen

Brandenburgs Oberstufenzentren (OSZ) ermöglichen vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten und unterschiedlichste Abschlüsse, von der Berufsbildungsreife über die Fachhochschulreife bis zum Abitur.
Berufliche Schulen (Oberstufenzentren/OSZ)

Ganztagsschulen

Ganztagsschulen bieten – in enger Kooperation mit außerschulischen Partnern – eine große Vielfalt an zusätzlichen sportlichen, kulturellen und anderen Angeboten und bereichern so das schulische Leben. Der Unterricht und die außerschulischen Angebote sind eng miteinander verknüpft. Zum Teil werden Ganztagsschulen auch als Kooperationsverbund von Schule und Schulhort betrieben.
Ganztagsangebote

Gemeinsames Lernen

Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, insbesondere in den Förderschwerpunkten „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ (LES) lernen gemeinsam in einer Klasse. Seit dem Schuljahr 2020/21 gibt es insgesamt 231 „Schulen für gemeinsames Lernen", darunter 166 Grundschulen, 29 Oberschulen, 6 Gesamtschulen und 7 Oberstufenzentren (OSZ) sowie 23 Schulzentren (Grund- oder Oberschule mit Grundschulteil).
Ganztagsangebote

Leistungs- und Begabungsklassen

Besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler können bereits nach vier Jahren Grundschulzeit an ausgewählte Gymnasien oder Gesamtschulen wechseln. Dafür gibt es an 30 Gymnasien und einer Gesamtschule in öffentlicher Trägerschaft sowie an vier Gymnasien in freier Trägerschaft sogenannte Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) (unter Beibehaltung der sechsjährigen Grundschule).
Leistungs- und Begabungsklassen ab Klasse 5

Begabungsförderung im Sport

Das Ziel: Internationale Erfolge im Spitzensport. Dafür braucht es – beginnend im Kindes- und Jugendalter – eine langfristige Leistungsentwicklung. Brandenburg setzt auf ein bewährtes Konzept: Ausgewiesenen sportlichen Talenten wird ein individuell optimaler Schulabschluss ermöglicht, gleichzeitig werden sie auf sportliche Spitzenleistungen im Hochleistungsalter vorbereitet und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung wirkungsvoll unterstützt.
Begabungsförderung – Spezialschulen Sport

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